Thema: Entgeltvermerke - sammelwürdig ?
Carolina Pegleg Am: 12.02.2009 23:26:40 Gelesen: 354090# 129@  
@ Henry [#127]

Ich wollte dir mit meinem Beitrag nicht widersprechen, sondern nur ergänzen. Insbesondere konnten wir gemeinsam identifizieren, dass der Entgelt bezahlt Vermerk der DHL zugeordnet werden kann. ABA remail ist die von Dir beschriebene Situation: Versender in Land A gibt Briefe bei der Post in Land B auf zur Zustellung im eigenen Land. Die Poststücke werden dann in dem Fall von der Postanstalt des Landes B nur geradewegs wieder zurück über oder an die Grenze geschafft und dort der Postanstalt des Landes A zur weiteren Behandlung und Zustellung übergeben. Diese Variante des Remailing scheint weitgehend verboten zu sein. Eine weitere Variante ist ABB remail, wozu ich nicht viel sagen kann.

Ein Riesengeschaft ist aber weiterhin ABC remail, wobei ein Versender wohnhaft in A, seine an Land C gerichtete Post bei der Post des Landes B aufgibt. Nun ist es heute nicht mehr so, dass der Versender selbst über die Grenze fahren muss. Man bedient sich eines internationalen Spediteurs. Viele ehemals staatliche Postanstalten haben Kooperationen mit Logistikunternehmen. Die DHL, zum Beispiel, macht also in anderen Ländern der nationalen Post Konkurrenz, in dem sie anbietet Massensendungen ins Ausland abzuwickeln. So war der Fall im Brief aus [#126]: Aufgabe bei der DHL in England, Verschiffung im Container nach Frankfurt, dort Übergabe an die DPAG, die gerade mal den Versand in die USA übernahm und ab Übergabepunkt sind die Amis zuständig.

Dies erklärt dann auch die deutsche Rückanschrift: Das Porto war nur bezahlt von Deutschland nach USA. UPU Verträge über die kostenlose Rücksendung unzustellbarer Post treffen nicht zu bei einem "Rück"versand in ein Land, aus dem der Brief gar nicht gekommen ist. DIe USPS könnte den Brief bei Rücksendung nach England also mit Nachporto belegen. Also leiht die DHL dem englischen Versender eine deutsche Postfachanschrift.

Die Bezeichnungen ABA remail, ABC remail etc. stammen vermutlich aus dem Regelwerk der UPU. Ich habe remailing so benutzt wie es wohl hier verstanden wird. Ist ja ein englisches Wort. Wie Du schreibst gab es eine Bedeutungsverschiebung bei der Aufnahme des Wortes in das deutsche und "remailing" auf deutsch erfasst nur die ABA Situation. Das mag gut sein. Ich glaube Dir das. Ich wollte sicher mit dem Begriff nicht verwirren.
 
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