Thema: BDPh Vorstand ist beschlussunfähig - keine ao Hauptversammlung
Markus Pichl Am: 03.11.2016 16:08:19 Gelesen: 20572# 3@  
Hallo Richard,

Deinen Eröffnungsbeitrag in diesem Thread finde ich sehr interessant.

Wenn ich es richtig verstehe, dann könnte es sein, dass das als zweites zurückgetretene Vorstandsmitglied, wer es auch immer ganz genau sein mag, der zweite Vorsitzende oder der Schatzmeister, nicht nur den verbliebenen Vorstand beschlussunfähig gemacht hat, sondern er selbst sogar ggf. schadenersatzpflichtig wird, wenn dieser Rücktritt zur Unzeit erfolgt sein sollte.

Beste Grüße
Markus
 
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