Thema: BDPh-Vorstände Schmidt und Bernatek mit sofortiger Wirkung zurückgetreten
drmoeller_neuss Am: 10.11.2016 11:42:56 Gelesen: 13521# 15@  
Aus meiner Erfahrung greifen Rechtsschutzversicherungen für Vereine bei Forderungen Dritter gegen den Verein, zum Beispiel, wenn sich ein Besucher auf einer Vereinsveranstaltung verletzt. Bei vereinsinternen Streitigkeiten muss man genau in die Versicherungsbedingungen schauen, ob der Fall noch abgedeckt ist. Der BDPh-Rumpfvorstand wird sicher bereits die Versicherung um eine Deckungszusage gebeten haben.

Interessant wäre es auch, ob der Antrag auf eine ausserordentliche Hauptversammlung bei den jeweiligen Landesverbänden durch einen Vorstandsbeschluss abgesegnet wurde, oder ob dies ein Alleingang der jeweiligen Landesfürsten, sprich Vorsitzenden war. Sollten überall Vorstandsbeschlüsse vorliegen, so müsste dies aktenkundig sein.
 
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