Thema: BDPh Vorstand ist beschlussunfähig - keine ao Hauptversammlung
Dittmar Wöhlert Am: 04.12.2016 18:06:23 Gelesen: 19839# 10@  
@ Richard [#1]

Also so ganz verstehe ich das nicht.

Wie kann man für einen Verein/Vorstand handeln, wenn dieser gar keine Beschlüsse mehr fassen kann? Beschlüsse gehören zum Tagesgeschäft eines Verbandes/Vereins und beziehen sich (im Falle des BDPh) u. a. auf:

- Festsetzung von Zuschüssen
- Berufung von Kommissaren
- Eingehen jeglicher vertraglicher Verpflichtungen/Regelungen
- Festlegung Abläufe Philatelistentag
- Entscheidungen bei Organisationsfragen (z. B. im Rahmen der alleinigen Trägerschaft der PHILATELIE)
- Entscheidungen der Besuche/Reisetätigkeiten des BV, Kostenübernahme für Fahrten In- und Ausland
- Personelle Entscheidungen (BV und Geschäftsstelle)
- usw.

Das würde doch bedeuten, dass dieses Handeln schwebend unwirksam ist, da der Vorstand gar keine Beschlüsse mehr fassen kann und ggf. die amtierenden Vorstände wegen Satzungsverstößen in Regress nehmen könnte, wenn es bei der "Alleinherrschaft" zu Vermögensschäden kommt.

Woher kommt also die Handlungsfähigkeit? Kennt hierzu jemand einschlägige Urteile?

Das ganze Gezerre und Zurücktreten und Einstechen schadet doch dem Ansehen des BdPh über alle Massen. Viele interessiert der BdPh gar nicht (ca. 30.000 Mitglieder bei geschätzten 1,8 Mio. Sammlern) und für jeden außenstehenden kommt das so vor, als wären man in der Muppetshow. Warum wird da nicht endlich mal was unternommen, damit man die Zankereien vom Tisch bekommt?

Diesen klugen Worten muss man nichts mehr hinzufügen. Wir sollten uns endlich wieder der "Förderung der Philatelie" widmen. Das kann nur mit einem (schnellstmöglichen) Neustart aller Institutionen gelingen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/9569
https://www.philaseiten.de/beitrag/140585