@ Richard
[#305]Hallo Richard,
die Formulierung unter Deinem dritten Gedankenstrich könnte mißverstanden werden. Meinst Du mit "Angebot" = Los ?
Durch wen kann das Angebot (= Los) entfernt werden?
Ich finde die Idee ganz gut, wenn der Losanbieter selbst bestimmt, ob das Los in die Rücklosliste gestellt werden soll und er auch selbst über die Entfernung daraus entscheiden kann.
Als Verweildauer wären maximal 3 Monate m.E. akzeptabel.
Viele Grüße
Dietrich