@ Carsten Burkhardt
[#21]So ärgerlich und unerwünscht das auch ist, was macht der Verkäufer denn "ungesetzliches"? Selbst wenn er selbst der Hersteller der Belege sein sollte.
Er schreibt "Sie bieten auf einen Brief, Erhaltung siehe Scan,es handelt sich um ungeprüfte Ware, d.h. es können auch Fälschungen sein, ... ". Und meines Wissens ist es in Deutschland nicht illegal oder strafbar "so etwas zu machen" und zu verkaufen, es sei denn ich verkaufe diese "Fälschungen" bewusst als "echt". Dann ist es Betrug. Ansonsten darf der das "machen" und auch "verkaufen". Leider.
Thomas