Thema: (?) (42) Alliierte Besetzung SBZ Mecklenburg-Schwerin: Stempelfälschungen
Briefmarkentor Am: 09.12.2016 12:20:51 Gelesen: 39249# 36@  
@ Carsten Burkhardt [#34]

Gab es die Vorschrift am 16. August 1945 schon?

Eine gute Frage. Bekannt ist folgendes:

Für das durch britische Truppen besetzte Westmecklenburg galt vom 14. Juni 1945 bis 30. Juni 1945 folgendes:

Zugelassen waren:- Nur offene Postkarten
- Die Gebühr für alle Postkarten betrug 6 Rpf.
- Diese durften nur in lateinischer Schrift geschrieben werden. Deutsche Buchstaben waren nicht zulässig.
- Sie durften keine Auskünfte bezüglich der Bewegungen oder Stellung von Truppen, militärischen Lagern oder militärischen Einrichtungen enthalten, einerlei ob alliierte oder deutsche.
- Die Anschrift musste deutlich auf der rechten Hälfte der einen Seite der Postkarte geschrieben sein.
- Auf der linken Hälfte der Postkarte, derselben Seite wie die Anschrift, musste des Name und die volle Anschrift des Absenders vermerkt sein.
- Mitteilungen durften nicht auf der Vorderseite, sondern nur auf der Rückseite der Postkarte geschrieben sein.
- Die Post stand unter der Zensur der alliierten Militärregierung.


Zum 1. Juli 1945 besetzte die Rote Armee das westliche Mecklenburg. Die Sowjetischen Militäradministration erließ am 1. August 1945 folgenden Befehl an die Regierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

Im Hinblick auf die Instandsetzung des Nachrichtendienstes sowie der Organisation des Telegraphen- und Fernsprechdienstes zwischen den Kreisen sowie Wiederaufnahme des Briefverkehrs wie in der Provinz so auch in den Kreisen wird folgende Ordnung beim Gebrauch des Nachrichtendienstes in Anwendung gebracht:

§ 3 Postverbindung
1. Den Postverkehr sowohl im ganzen Land so auch in den Kreisen zu erneuern.
2. Zum Verkehr unter der Bevölkerung, die sich auf dem Gebiet der Sowjetzone Deutschlands befindet zuzulassen.
a) Unverschlossene Einschreiben wie auch unverschlossene gewöhnliche Briefe,
b) telegrafische und Postgeldüberweisungen.
3. Den Selbstverwaltungen der Städte und Kreise der Provinz wie auch den Unternehmungen und Fabriken zu gestatten, das Führen von geschlossener Korrespondenz dienstlichen Charakters und Banderollen (eingeschriebene und einfache) im Gewicht bis zu 1 kg.
4. Bis zum 1.10.1945 bleibt der Tarif für die Postkorrespondenz, Telegramme und Überweisungen nach den Sätzen bis zur Okkupation bestehen.


Quellen: „Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unter Sowjetischer Besatzung 1945 bis 1949 – Band 1“

Wie die Landesregierung diesen Befehl umsetzte ist mir nicht bekannt. Die nächste mir bekannte Vorschrift datiert vom 22. September 1945 und wurde von der Hauptverwaltung Post- und Fernmeldewesen in Berlin erlassen. http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=9448&CP=0&F=1

Darin heißt es: Für alle Sendungen dürfen nur lateinische oder russische Schriftzeichen und die deutsche, russische, englische oder französische Sprache verwendet werden.


Jedoch ist anhand meiner kleinen Ansammlung von Belegen auffällig, das Sütterlin kaum mehr benutzt wurde. Allerdings ist meine Sammlung zu klein, um allgemeingültige Rückschlüsse ziehen zu können.

http://kleine-briefmarkenecke.de/Mecklenburg-Vorpommern/Maerz-1945
http://kleine-briefmarkenecke.de/Mecklenburg-Vorpommern/April-1945
http://kleine-briefmarkenecke.de/Mecklenburg-Vorpommern/Juni-1945
http://kleine-briefmarkenecke.de/Mecklenburg-Vorpommern/Juli-1945
http://kleine-briefmarkenecke.de/Mecklenburg-Vorpommern/August-1945
http://kleine-briefmarkenecke.de/Mecklenburg-Vorpommern/September-1945
 
Quelle: www.philaseiten.de
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