Thema: BDPh Vorstand ist beschlussunfähig - keine ao Hauptversammlung
stampmix Am: 11.12.2016 11:41:19 Gelesen: 18491# 20@  
@ JohannesM [#18]

Merkwürdig, wieso habe ich dann eine Mitgliedskarte vom BDPh mit einer Mitgliedsnummer, wenn ich kein Mitglied bin?

Nennen wir es wohlwollend "Mogelpackung". Ob du Mitglied eines Vereines bist erkennst du an den damit untrennbar verbundenen Rechten: Sitz und Stimme bei der Hauptversammlung. Hast du beim BDPh (trotz "Mitgliedskarte" und "Mitgliedsnummer") aber nicht.

@ Richard [#19]

[Redaktioneller Hinweis: Hier ist die "eindrucksvolle Bestätigung" von Alfred Schmidt in seinem Rücktrittsschreiben im Wortlaut, in der Das Wort Direktmitgliedschaften gar nicht vorkam: ....]

Gelegentlich wird dir Haarspalterei vorgeworfen. Auch du weisst, daß hier:
Direktmitglied-(schaft) als Synonym für Einzelmitglied-(schaft) verwendet wird und wurde. Der korrekte Terminus nach Satzung ist Einzelmitglied; aber auch nur, weil die (ArGe)-Direktmitglieder satzungswidrig aufgenommen werden. Was soll diese sinnfreie Begriffsabgrenzung?

@ WPhV Stuttgart [#19]

Lese dir doch mal den 2. Abschnitt des AG-Schreibens durch und ziehe die für den WPhV richtigen Schlüsse:

"Die einzelnen Mitglieder der phil. Vereine sind nicht automatisch Mitglieder im BDPh. Wäre dies so, dann müßte geregelt sein, dass der Erwerb der Mitgliedschaft im Mitgliedsverein zugleich die Mitgliedschaft im BDPh begründet und dass sich aus der Satzung des Mitgliedvereins diese Form der Doppelmitgliedschaft ergibt. ..."

Interessante Aspekte hinsichtlich der Vereins-Satzung und der Doppelmitgliedschaft (mit den damit untrennbar verbundenen Mitgliedsrechten)

Jetzt muss ich erstmal meine Trollinger Vorräte wieder auffüllen und verbleibe mit bestem Gruß
stampmix
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/9569
https://www.philaseiten.de/beitrag/141122