@ DerLu
[#5853]Es hat wenig Sinn auf den Rohrpostgebühren herumzureiten, da es sich bei diesem Beleg um keinen Rohrpostbrief handelt. Seit Bestehen der Rohrpost sind insbesondere Eilbriefe ganz oder auf Teilstrecken "übers Rohr" befördert worden, wenn dies die Post für die schnellste Methode hielt. Damit werden diese aber weder zu Rohrpostbriefen noch war dafür die Rohrpostgebühr zu entrichten.
Gruß Michael