Deutscher Luftfeldpostdienst OstenZur Beschleunigung der deutschen Nachrichtenfeldpost mit der Ostfront wurde im April 1942 ein Luftfeldpostdienst mit einer eigenen Luftfeldpoststaffel eingerichtet. Um das Sendungsaufkommen dem eingeschränkten Transportraum anzupassen, wurden Zulassungsmarken für Luftfeldpostsendungen herausgegeben. Zugelassen waren private Postkarten und Briefe bis 10 Gramm sowie dienstliche Sendungen bis 20 Gramm.
1. Periode: Beginn 18.4.1942 – 31.5.1943Jeder Empfangsberechtigte an der Ostfront erhielt monatlich 4 Marken, 2 für Briefe Front -> Heimat, 2 für Briefe Heimat -> Front. Für Briefe, Faltbriefe und Postkarten war eine Marke erforderlich.
Brieftaxe Schweiz-Ausland bis 20g = 30 Rp. (1.10.1924 – 28.2.1948) plus Luftpostzuschlagstaxe für je 20g = 20 Rp. (1.3.1942 – 28.2.1948) 2. Periode: Beginn 1.6.1943 bis zur Einstellung des Luftfeldpostdienstes Osten am 24.7.1944Jeder Empfangsberechtigte erhielt nun monatlich 8 Marken. Für Karten und Faltbriefe bis 5 Gramm waren eine, für Briefe bis 10 Gramm je zwei Marken erforderlich.
Brieftaxe Schweiz-Ausland bis 20g = 30 Rp. (1.10.1924 – 28.2.1948)Hat jemand eine Erklärung für die unterschiedlichen Taxen dieser Belege? Beim zweiten Beleg wäre anhand der Auslandtaxe von 30 Rp. - ohne Luftpostzuschlag - eine Beförderung per Bahn zu vermuten, was mir aber bei der Verwendung der beiden Luftfeldpostmarken nicht logisch erscheint. Auf "normalen" Luftpostbelegen wurden die blauen Balkenstempel verwendet, um die Bezahlung der Luftpostzuschlagstaxe resp. die Beförderung des Briefes zu dokumentieren.
Gruss, Arrows