Thema: (?) (172) Altdeutschland Bayern Auslandspost
hettel Am: 10.02.2017 17:22:17 Gelesen: 93985# 81@  
Pennsylvania

Hauptstadt: Harrisburg



Eine Paketkarte für eine Paket (registriert unter Nr. 492) mit einem Gewicht von 1,97 kg von Würzburg (Uf) vom 10.12.1895 (3-4 N) nach Reading. Mit 4,50 M portorichtig frankiert (2 x Nr. 64 x + 1 x Nr. 63 x), entfielen davon 4,00 M für den US-Tarif (bis 2 kg) + 0,50 M als deutscher Anteil (Pakettarif für Strecken < 750 km). Die Anteile sind rot geschrieben auf der linken Seite. Bahntransport mit Zug Nr. 81 Basel - Frankfurt/M am 10.12. weiter nach Bremen. Übergabe in Bremen I am 12.12.95, die Paket war nicht versichert.

Neben der eigentlichen Beförderung von Briefen, Karten und Paketen werden auch Geldanweisungen als Dienstleistung der Post angeboten. Die Postanweisung ist ein direkter Abkömmling der Geldanweisung, die 1792 durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen eingeführt wurde. Postanweisungen kamen in England 1856, in altdeutschen Postgebieten zwischen 1865 und 1867 und im Weltpostverein im Jahre 1879 zum Einsatz. Bayern führte die Postanweisung am 01.11.1866 ein. Ab 15.03.1867 wurde diese Zahlungsmethode dann auch in Österreich eingeführt. Im Vereinsverkehr blieben die Briefe mit Bareinzahlung noch länger bestehen. Als Formular wurde ein in Kartenform hergestellter Vordruck verwendet. Er war vom Absender auszufüllen, der Empfänger bescheinigte den Empfang des Geldes. Ein kleiner Abschnitt der Karte diente dem Absender zu kleinen Bezugnahmen, dieser Abschnitt durfte erst ab dem 01.07.1866 abgetrennt werden. Weitere Änderungen folgten. Vom 01.10.1883 wurde der Reichsbankgiroverkehr mit dem Postanweisungsdienst verbunden. Nun konnten die Beträge auch auf das Girokonto übermittelt werden. Ein geregelter zwischenstaatlicher Verkehr wurde 1874 von Deutschland angeregt. Ein entsprechendes internationales Übereinkommen wurde 1878 abgeschlossen. Ihm traten 14 Staaten bei.



Eine Postanweisung über einen Betrag von 100,00 $ vom 12.03.1913 (2-3 N) (Mi.) von Osterhofen (Nd) nach Altoona. Die Gebühren wurden vertraglich geregelt. Hier waren es 2,20 M (Nr.79 II + Nr. 87 I) für diese Dienstleistung. Mit einem Durchgangsstempel in Köln vom 13.03.1913 versehen, wurde die Postanweisung in der internationalen Wechselstelle in New York am 24.03.1913 bearbeitet und der Betrag dem Empfänger ausgezahlt.
 
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