Thema: (?) (617) Italien 15. und 16. Jahrhundert: Briefe übersetzen
fogerty Am: 18.02.2017 21:03:21 Gelesen: 7058# 11@  
@ bignell [#10]

Ich glaube, eine Frage war noch offen !

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Hoi Ivo,
hier eine kleine Erklärung der beiden kirchlichen Funktionen. Sie waren im 16. Jahrhundert nicht viel anders als heute. In dem Brief schreibt der Kurat wohl dem Bischofsvikar bzw. einem Kapitularvikar.

Glg und bis bald,
Martina

Kurat (von lateinisch cura, „Fürsorge“ oder auch „Pflege“) ist ein alter kirchenrechtlicher Titel und bezeichnet in der katholischen Kirche einen Geistlichen der mit eigenem Seelsorgebezirk (Kuratie) betraut ist. Kuraten sind, wenn das Recht nichts anderes bestimmt, den Pfarrern gleichgestellt (can. 516 § 1 CIC). Auch wenn eine Kuratie streng kirchenrechtlich keine Pfarrei ist. Früher war es aber oft so, dass der Kurat den Pfarrer in seiner Tätigkeit unterstützt (Verwaltung, Sakramentenspendung, Predigt, Seelsorge usw.) und war einem Kaplan gleichgestellt. Meistens war der Kurat ein Priester, der innerhalb einer Pfarre eine eigene Kirche übertragen bekommen hatte und dort alle Funktionen eines Pfarrers ausübte. Im 16. Jahrhundert war das oft so!

Vikar ist allgemein ein Stellvertreter. Dazu zählen auch der Papst (Stellvertreter Jesu Christi), die Apostolischen Vikare, die Generalvikare oder Pfarrvikare. Der Begriff Kaplan ist abgeleitet vom lateinischen "capellanua".

Der Begriff Vikar stammt vom lateinischen "vicarius" und bedeutet "Stellvertreter". Die Stellvertretungsämter können dauernd oder nur vorübergehend ausgeübt werden.

Bischofsvikar: Der Bischofsvikar ist der Vertreter des Diözesanbischofs für einen bestimmten Bereich der Seelsorge oder territorialen Bereich der Diözese.

Kapitularvikar: Nach altem Kirchenrecht vorübergehender Leiter einer Diözese bei Erledigung des bischöflichen Stuhls. Das Amt entspricht heute in etwa dem des Diözesanadministrators.


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So, ich glaube, damit wäre alles beantwortet.

Grüße
Ivo
 
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