Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Postgeschichte Am: 18.03.2009 19:42:51 Gelesen: 179103# 5@  
@ BD [#82]

Ist auch ein sehr schöner Beleg und dokumentiert auch schön die Behandlung.

Der Umschlag des Schultheißenamt Kleinsüßen wurde am 7.12.1923 unfrankiert (Stempel SÜSSEN) als Portopflichtige Dienstsache an die Polizeidirektion Nürnberg gesandt. Das Postamt Nürnberg belegte den Brief mit 10 Reichspfennig (RPf) - einfache Gebühr für einen Fernbrief - als Nachgebühr (Stempel: Porto / NÜRNBERG 2 / 8. DEZ. 1923". Da dies in die Zeit der Umstellung der Inflationswährung auf den Rentenpfennig fiel, wurde die Inflationswährung mit angegeben 10 RPf = 100 (Milliarden) Mark.

Die Polizeidirektion verweigerte die Nachgebühr, entnahm den Inhalt des Briefes, gab den Umschlag dem Postamt Nürnberg2 zurück und vermerkte dies auf der Rückseite des Umschlages. Das Postamt Nürnberg2 vermerkte seinerseits die Rückgabe des Umschlages an den Absender auf der Vorderseite in rot ("zurück" und " 11/12. zurück Kleinsüßen").

Der Beleg trifft exakt das Thema. Anders als im vorangegangenen Beleg erfolgte hier keine Stundung (brauchte auch nicht), da die Nachgebühr verweigert wurde. Die Klebestelle auf der Rückseite enthielt m.E. keinen Zettel, sondern war so in den Unterlagen des Schultheißenamt Kleinsüßen abgelegt und später abgelöst worden.

Auch ein schöner Beleg, trotz der Klebstoffreste auf der Rückseite.

Gruß
Manfred
 
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