@ muemmel
[#5962]Es ist schon eine ganze Weile her, dass ich einen Eilbotenbeleg mit Nachporto vorgestellt habe. Im Beitrag
[#697] ist die Vorschrift dazu wiedergegeben. Rot war obligatorisch und der nachzuerhebende Betrag war nicht mit Strafporto zu belegen.
Gruß
wuerttemberger