Thema: DDR Dauerserien: Attest Blindzähnung - links ungezähnt ?
Carsten Burkhardt Am: 11.03.2017 18:59:58 Gelesen: 9877# 9@  
Liebe Forumsteilnehmer,

ich danke für die Meinungen. Wie ich gelernt habe, kann man die Sache aus zwei Richtungen sehen:

1) Sie ist nicht vollständig gezähnt, also ungezähnt. Wenn auch nur eine Seite.

2) Die Abdrücke/Stanzungen/Prägungen lassen erkennen, dass ein Zähnungsvorgang durchgeführt wurde, also nicht ungezähnt.

Nun denn, ich hatte mir vorgenommen, das Thema auf der nächsten Tagung der Fachgruppe Köpfe/Pieck anzusprechen. Jetzt habe ich zwei Sichtweisen und viele Argumente mehr. Bisher musste für mich plausibel sein, warum eine Seite nicht gezähnt ist.

Bei einer Kammzähnung kann also eine Seite nur dann ungezähnt sein, wenn der nächste Kammschlag nicht ausgeführt wurde. Oder bei Bogenumschlag wie oben gezeigt. Ein bisschen gezähnt, sichtbar an Abdrücken/Stanzungen/Prägungen wäre aus meiner Sicht nicht prüfbar.

Noch ein paar Bilder von heute aus Ebay und aus meinem Archiv:



Blindzähnung im Angebot des Verkäufers hermstamps. Aus meiner Sicht nicht als ungezähnt prüfbar.



oben ungezähnt bei Kreuzkammzähnung



dreiseitig ungezähnt bei Kammzähnung



unten ungezähnt bei Kammzähnung

Viele Grüße
Carsten
 
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