Thema: DDR Dauerserien: Attest Blindzähnung - links ungezähnt ?
Henry Am: 12.03.2017 11:47:29 Gelesen: 9754# 12@  
@ Carsten Burkhardt [#9]
@ Carsten Burkhardt [#11]

Ich finde, man sollte hier mit den Beschreibungen nicht (ungewollt) etwas suggerieren, was nicht vorliegt. Wenn eine Blind zähnung vorliegt, sieht man schon an den spuren, dass die Zähnung ursprünglich gewollt war. Somit sind diese Marken eindeutig der gezähnten Ausgabe zuzuordnen. Man kann dann nur noch zufügen, dass ein Zähnungsfehler vorliegt. Das macht aber die marke nicht zur Ungezähnten. Lasst diesen Begriff nur bei den Marken gelten, die entweder geschnitten oder mit tatsächlichem kompletten Zähnungsausfall erschienen sind. Alles andere fördert nur blumige Umschreibungen, die weniger Informierte in die Irre führen.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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