Thema: Bund Dauerserie Unfallverhütung
Uwe Seif Am: 18.03.2017 17:49:10 Gelesen: 36178# 18@  
@ drmoeller_neuss [#13]

Hallo,

hierzu ist mir noch eingefallen, dass die Paketkarten auch vom Absender im voraus freigemacht werden konnten - mittels Postwertzeichen (wohl sehr selten) oder Absenderfreistempel. Der Postbeamte musste dann die Richtigkeit der Gebühr überprüfen. War die Paketkarte nicht ausreichend freigemacht, wurde kassiert, war die Paketkarte überfrankiert musste der Einlieferer hierauf hingewiesen werden - der Absender erhielt dann auf Antrag die zu viel verklebte/freigestempelte Gebühr erstattet. In diesem Falle musste dann wohl auf der Paketkarte "xy Pfennig zu viel entrichtete Gebühr erstattet" (oder so ähnlich) vom Postbeamten vermerkt werden.

Vielleicht kennt jemand die genauen Vorschriften hierzu?

Viele Grüße
Uwe Seif
 
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