Thema: Deutschland: Internetmarken sammeln
Journalist Am: 22.03.2017 18:23:02 Gelesen: 98686# 12@  
Hallo an alle,

heute möchte ich hier einen schönen Beleg vorstellen:



Es handelt sich um eine Briefmarkenfrankatur mit 62 Cent, die mit einer Internetmarke (Ergänzungswert) von 8 Cent zum richtigen Porto von 70 Cent ergänzt wurde. Zwar sind auf der einen Seite laut AGB Internetmarke, solche Mischfrankaturen nicht zulässig, sie werden aber von der Post auch nicht sanktioniert. Gleichzeitig bietet die Post zeitweilig nach Portoerhöhungen über die eFiliale solche Internetmarkenergänzungswerte an, dies ist daher aus meiner Sicht ein Widerspruch zu den eigenen AGB.



Durch das offizielle Anbieten dieser Ergänzungswerte ist daher hier eine Mischfrankatur indirekt automatisch zugelassen, trotz anderslautender AGB

Viele Grüße Jürgen
 
Quelle: www.philaseiten.de
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