Thema: Fälschungsbekämpfung: Der Kampf gegen Windmühlenflügel
bovi11 Am: 04.04.2017 23:16:44 Gelesen: 20893# 8@  
@ Reinhard Fischer [#5]
und an alle

Strafrecht ist da zu lahm und vor allem muß dem Anbieter schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden. Hierbei ist der Begriff "schuldhaft" im Strafrecht wesentlich strenger auszulegen, als im Zivilrecht.

Im Marken- und Wettbewerbsrecht ist das anders.

Wenn jemand als gewerblicher Anbieter oder als Privatanbieter mit gewerblichem Handelsumfang gegen Marken- oder Wettbewerbsregeln verstößt, reicht bereits der objektiv feststellbare Sachverhalt, um einen Unterlassungsanspruch zu begründen. Ein schuldhaftes Handeln ist gerade nicht erforderlich.

Das probate Mittel ist die marken- bzw. wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Der Gauner wird zur Unterlassung aufgefordert. Gibt er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab (eine Strafbewehrung unter 2.500 bis 3.000 Euro akzeptieren die Gerichte nicht), lösen Verstöße jeweils recht hohe Vertragsstrafen aus. Gibt er keine Unterlassungserklärung ab, hat er knapp 2 Wochen später eine einstweilige Verfügung auf dem Tisch. Verstößt er gegen die gerichtlich verfügten Verbote, wird ein Ordnungsgeld festgesetzt, das i.d.R. beim ersten Verstoß zwischen 2.000,00 und 5.000,00 Euro legt.

Einwendungen, daß etliche Gauner im Ausland sitzen, halte ich für wenig sinnvoll. Jedenfalls sollte man nämlich schon mal die aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden agierenden Kandidaten aus dem Verkehr ziehen. Der Gerichtsstand ist immer in Deutschland, wenn die Angebote sich an Abnehmer in Deutschland richten. Man hat auch die freie Wahl zwischen allen Landgerichten; zuständig sind die Kammern für Handelssachen.

Dafür braucht man einen Briefmarkenhändler oder einen einschlägig tätigen Verein oder Verband, denn nur Mitbewerber, Vereine oder Verbände können wettbewerbsrechtlich vorgehen. Markenrecht müßte der Markeninhaber geltend machen; bei Verletzung der Marke BPP also der Verband. Ich hatte diesbezüglich im Dezember letzten Jahres ein Gespräch mit Christian Geigle; ich muß da mal wieder nachhaken.

Wer als Händler oder Verein aktiv werden will, kann gerne Kontakt aufnehmen.

Dieter
 
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