Thema: Fälschungsbekämpfung: Der Kampf gegen Windmühlenflügel
bovi11 Am: 05.04.2017 18:17:01 Gelesen: 20492# 18@  
@ drmoeller_neuss [#13]

Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Hört sich recht einfach ein, aber irgendwer muss den ersten Stein werfen. Im Idealfall bekommt man als Anmahner seine Kosten wieder herein, wenn man Pech hat, ist beim Gegner nichts zu holen. Ausser Spesen nichts gewesen. Den Zeitaufwand zahlt niemand. Der Aufwand für die Beweissicherung ist nicht zu unterschätzen. Ich kann es auch gut verstehen, wenn ehrliche ebay-Händler nichts gegen die schwarzen Schafe in ihren Reihen unternehmen. Fälschungsbekämpfung in allen Ehren, aber niemand geht deswegen das Risiko ein, dass der eigene ebay-Shop dabei zerschossen wird und die eigene Existenz auf dem Spiel steht. Verbände haben es da besser, aber auch hier muss jemand Zeit und Kosten aufbringen.

Natürlich ist es nicht vollends auszuschließen, daß man kostenmäßig mal eine Niete zieht, aber es ist die Ausnahme. Ich blicke auf über 11 Jahre Erfahrung mit über 6.000 Verfahren zurück.

Die Beweissicherung muß nicht der abmahnende Händler machen; die machen wir (lieber) selbst, damit auch gerichtsmäßig im Zweifel alles paßt.

Rachebewertungen habe ich bei all den Verfahren in 2 oder 3 Fällen gesehen und da ging es um jeweils eine oder in einem Fall zwei und in einem Fall drei negative Bewertungen. Alle wurde gelöscht und in zwei Fällen hat es den Gegner auch noch Geld gekostet, weil sie wegen der negativen Bewertungen auch nochmal abgemahnt und auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen wurden.
 
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