Thema: Fälschungsbekämpfung: Der Kampf gegen Windmühlenflügel
Werner P. Am: 12.04.2017 13:39:18 Gelesen: 18870# 42@  
Ich halte wenig davon, Tatsachen zu beschönigen in Bezug auf Rumänien. Ich kann von anderen Bereichen berichten, dass sich bestimmte mafiöse Strukturen in bestimmten Ländern mit "schwacher Justiz" ausbilden. So ist z.B. die Nigeriaconnection bekannt, die Phishing- und andere Emailbetrügereien massiv weltweit betreibt. Bei Autoteilen ist Osteuropa führend usw.

Fakt ist leider, dass ein überdurchschnittlicher Anteil von Briefmarkenfälschern Beziehungen zu Rumänien aufweist.

All das ist bedauerlich. Aber: auch in Deutschland treiben sich enorm viele Kleinganoven rum. Wie andere Mitschreiber schon feststellten, ist die deutsche Justiz in strafrechtlicher Hinsicht ebenfalls äusserst schwach in der Reaktion auf Anzeigen.

Auch ich sehe in der markenrechtlichen Abmahnung (leider) die einzige wirkungsvolle Möglichkeit gegen DEUTSCHE Fälschungsanbieter vorzugehen.

Es gibt dabei 2 sehr wirkungsvolle Vorgehensweisen, zumindest wenn es sich um gewerbliche Anbieter handelt.

Zuerst die kostenpflichtige Abmahnung mit zu unterschreibender Unterlassungserklärung. Da die Katze öfters mal das "Mausen" nicht lassen kann, kann bei einem wiederholten Verstoß ein erheblicher Betrag gegen den Händler vollstreckt werden - auch Schadensersatz für den Markeninhaber (in unserem Fall der BPP) wäre einklagbar und könnte sicher einiges an anderweitig anfallenden Kosten decken (z.B. würde das einige Ausfälle von Händlern decken, die ihre Abmahnung nicht zahlen "können").

Eine weitere Methode, die z.B. bei gefälschten Uhren etc. schon angewendet wurde: Man erwirbt ein offensichtlich gefälschtes "Schnäppchen" absichtlich, lässt dieses prüfen und verklagt den Lieferanten dann auf Lieferung eines echten Stückes oder auf Bezahlung eines selbst anderweitig erworbenen, echten und gleichwertigen Vergleichsstückes. So kann man die Kameraden schnell in den Ruin treiben.

Bei "echten Privaten" (zumindest gerichtlich nicht widerlegbare) funktioniert das leider nur beschränkt. Denn der Private kann sich immer auf Unkenntnis usw. rausreden, zumindest wenn er keine eindeutigen Angaben zur Echtheit gemacht hat. Aber auch da gibt es markenrechtliche Abmahnungen, nur sind die schwerer gerichtlich durchsetzbar und mit größeren finanziellen Risiken behaftet (die können leichter "die Finger zum Eid" heben).

Fast unmöglich ist es bei Ausländern, wie einige hier schon berichteten. Allerdings wäre es interessant, wenn der BPP mal in einem Musterprozess die Störerhaftung gegenüber Ebay in solchen Fällen einklagen würde - wenn Ebay sich nach Aufforderung zur Löschung nicht ausreichend kooperativ verhält. Oder wenn Ebay nachweisbar nicht genügend Vorsicht bei der Erstellung von neuen Verkaufsaccounts durch die Betrüger walten lässt - z.B. wenn unter gleicher Adresse in Rumänien mit nur minimal geändertem Namen ein neuer Betrügeraccount eröffnet wurde und mit diesem wiederum Betrugsversuche laufen.

Zu Letzterem gab es in anderen Bereichen auch schon m.W. erfolgreiche Klagen - denn Betrüger machen z.B. aus einem Michael Müller gerne einen M. Müller oder eine Michaela Müller unter gleicher Adresse, wenn der erste Account durch Ebay gelöscht wurde. Und das nicht nur einmal! (Oder man schreibt den Müller plötzlich Miller usw.) Man kann in solchen Fällen Ebay sicher eine nicht unerhebliche Mitverantwortung und damit Störerhaftung an's Bein nageln.
 
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