Thema: Fälschungsbekämpfung: Der Kampf gegen Windmühlenflügel
bovi11 Am: 13.04.2017 19:17:53 Gelesen: 18465# 48@  
@ Holzinger [#45]
@ drmoeller_neuss [#46]

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, bewußt eine erkannte Fälschung zu erwerben, denn nur so kann ich gerichtsfest den Beweis führen, daß Fläschungen, Verfälschungen oder Prüfzeichenfälschungen verkauft wurden.

Die nicht recht greifbaren Kandidaten könnte man in der Tat mit so geschilderten Vergehensweisen nerven. Persönlich halte ich aber nichts davon - sinnvoller dann vielleicht, ein paar billige Fälschungen zu erwerben und entsprechend zu bewerten. Wenn Zahlung über PayPal erfolgt - sofern möglich - macht man dann noch einen Fall auf, "Artikel entspricht nicht der Beschreibung".
 
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