@ hajo22
[#18]Hallo zusammen,
eine kleine Ergänzung aus der Postordnung vom 30.1.1929 (gültig bis 31.7.1964):
§ 42 Postlagernde Sendungen
II Die Aufbewahrungsfrist beträgt
bei Sendungen mit lebenden Tieren 48 Stunden nach dem Eintreffen;
bei Sendungen mit Postnachnahme 7 Tage vom Tage nach dem Eintreffen;
bei sonstigen Sendungen 14 Tage vom Tage nach dem Eintreffen
Gruß
Guntram