Thema: Die neue Satzung des BDPh - streng geheim !
Jürgen Häsler Am: 16.06.2017 19:05:49 Gelesen: 18509# 6@  
@ DL8AAM [#5]

Hallo Thomas,

Satzungsänderungen MÜSSEN tatsächlich nach § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung zusammen mit der Tagesordnung einen Monat vor der HV, also am 08. August 2017 veröffentlicht werden.

Sie MÜSSEN auch nach § 7 Abs. 3 Satz 4 der Satzung in der "philatelie" veröffentlicht werden, natürlich also auch spätestens am 08. August 2017.
Also reicht eine Veröffentlichung in der August-Ausgabe der philatelie formal aus.

Du irrst aber, wenn Du glaubst, eine vorzeitige Veröffentlichung sei nicht erlaubt.

§ 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung des BDPh (Fassung 2009) lautet: "Die Tagesordnung ist MINDESTENS einen Monat vor der Hauptversammlung bekannt zu geben."

Es ist also sehr wohl erlaubt, die neue Satzung früher zu veröffentlichen.

Und ich kenne keine Jahreshauptversammlung des BDPh der letzten 20 Jahre, die wichtiger gewesen wäre, als die kommende am 09.09.2017.

Nochmals die Frage:

Was steht in der neuen Satzung drin, was dieses Heimlichtuerei rechtfertigen würde ?

Beste Sammlergrüße
Jürgen Häsler
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/10431
https://www.philaseiten.de/beitrag/155042