Thema: Stiftung Philatelie: Wo sind die Millionen hin ?
Richard Am: 23.06.2017 09:22:26 Gelesen: 34303# 51@  
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Was bringt die Mitteilung der Stiftung Philatelie für einen Erkenntniszuwachs ?

Einige Einträge in philatelistischen Internetforen, sowie auch Artikel in der philatelistischen Presse, setzen sich in den letzten Wochen und Monaten mit dem Anlageverhalten zurückliegender Jahre (2007-2015) der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte auseinander. In diesen Beiträgen wurden sowohl haltlose Mutmaßungen geäußert als auch einzelne Sachverhalte aus dem Zusammenhang gerissen. Bemerkenswerter Höhepunkt dieser Diskussion war zuletzt die rechtswidrige Veröffentlichung stiftungsinterner Dokumente.

Nicht zu lesen ist, welches die haltlosen Mutmaßungen waren und welche Sachverhalte aus dem Zusammenhang gerissen wurden.

Warum ist eine Veröffentlichung von Dokumenten rechtswidrig ? Wer hat gegen welche Rechte verstossen ?

Dass interne Zahlen auf den Philaseiten veröffentlicht werden sollten, war ALLEN Verantwortlichen bei der Stiftung schon Wochen vorher bekanntgemacht worden, einschliesslich der Texte des auf den Philaseiten geplanten Beitrags mit der Bitte um Stellungnahme. Dort hätte eine Veröffentlichung von der Stiftung verhindert werden können.

Die zur Förderung verwendeten Mittel werden unter anderem durch den Einsatz des Stiftungskapitals erwirtschaftet. Das hierzu angelegte Stiftungskapital ist deshalb finanzmarktabhängigen Wertschwankungen unterworfen, die sich zwar in den Jahresabschlüssen wiederfinden können, größtenteils jedoch nicht realisiert werden und deshalb im Wesentlichen Momentaufnahmen darstellen.

Dies sind für mich allgemeine nichts-sagende Desinformationen. Einfacher wären vier Zahlen gewesen: (a) die Zins- und Spekulationserträge der letzten 10 Jahre, saldiert mit den Zinsaufwendungen und Spekulationsverlusten der gleichen Zeit (b) die Auszahlungen aus dem Stiftungsvermögen für die Stiftungszwecke, und (c) die Veränderung des Stiftungsvermögens innerhalb dieser 10 Jahre.

Die Anlageentscheidungen der Stiftung wurden von einem Vermögensberater begleitet. Sämtliche Anlageentscheidungen wurden im Rahmen der bestehenden Anlagevorgaben getroffen und sind gemäß den geltenden Kompetenzvorgaben genehmigt worden.

Ich bezweifle, dass Anlagevorgaben und Kompetenzvorgaben eingehalten wurden, insbesondere wird von mir angezweifelt, dass es erlaubt war mehr als 7 Millionen Euro in hochspekulativen Derivaten mit einen fast Totalverlust Risiko anzulegen. Nochmals: Aktienanleihen, siehe Beitrag [#32] sind keine Aktien und keine Anleihen sondern hochspekulative Derivate mit einem Risiko von bis zu etwa 95 Prozent.

Dass die Anlageentscheidungen von einem Vermögensberater begleitet wurden, sagt nichts über die Anlagequalität des Vermögensberaters aus. Das Wort "begleitet" verschleiert nur die Frage, von welcher Person oder welchen Personen die Anlageentscheidungen tatsächlich getroffen wurden.

Obwohl hierzu nicht verpflichtet, lässt die Stiftung seit geraumer Zeit freiwillig ihren Jahresabschluss von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen. Jedem dieser Abschlüsse wurde ein uneingeschränktes Testat erteilt. Darüber hinaus legt die Stiftung diese Abschlüsse sowohl der Stiftungsaufsicht als auch der Finanzverwaltung vor. Von keiner Seite wurden Bedenken geäußert.

Um den Wert der Prüfung beurteilen zu können, muss erst einmal der Prüfauftrag eingesehen werden. Es bleibt die Vermutung, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft alle Formalien, nicht aber die Überschreitung von Kompetenzen und Risikoüberschreitungen, die zu de hohen Verlusten innerhalb des Jahres 2008 führten, geprüft hat.

Angesichts dessen ist es nicht zielführend, allein aus einem Vergleich der Jahresabschlüsse 2007 und 2015 Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Entwicklung der Stiftung und ihre Finanzlage zu ziehen. Dies gilt umso mehr, als die Finanzlage der Stiftung in den zurückliegenden Jahren der Finanzkrise keinerlei Beachtung erfahren hat, nunmehr aber – in einem geänderten Umfeld – plötzlich Anlass zur Besorgnis bieten soll.

Welche Berichte sollten denn verglichen werden, wenn die von 2007 und 2015 veröffentlichten die einzig verfügbaren waren ? Umfangreiche Nachforschungen an vielen Stellen, die hätten im Besitz solcher Jahresberichte hätten sein können, waren erfolglos, Anfragen bei der Stiftung und der Stiftungsaufsicht wurden ablehnend beschieden.

Warum Anlass zur Besorgnis besteht, sollten Juristen mit Blick auf den Kalender prüfen: Die verhängnisvollen Entscheidungen für hochspekulative Börsengeschäfte wurden, soweit den hier vorliegenden Akten entnommen werden kann, vermutlich 2007 getroffen. Damit tritt möglicherweise Ende 2017 eine Verjährungsfrist ein, nach der ein zivil- oder strafrechtliches Vorgehen zu Gunsten des Stiftungsvermögens vermutlich nicht mehr möglich sein wird.

Dies könnte auch der Grund sein, warum die vor über zwei Monaten vom BDPh satzungsgemäss ernannten Kuratoren noch nicht im Amt sind - vielleicht will man die Aufklärung der Spekulationsgeschäfte bis über das Jahresende verschleppen.

Ich bitte meinen Beitrag [#32] nochmals sehr gründlich zu lesen.

Schöne Grüsse, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
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