@ Bund-Briefe
[#14] maßgeblich dürften hier die TarifperiodenIch habe ja auch nicht gesagt, daß man außerhalb der genannten Verwendungsperioden gestempelte Belege wegwerfen soll. Sie sind eben nur anders zu bewerten.
Die Bewertung im Michel basiert eben auf dieser zeitlichen Beschränkung.
Genau so steht im Katalog, daß der Preis für den Posthornsatz nur für einwandfreie attestierte Sätze gilt. Deshalb werfe ich meine natürlich nicht weg, für die ich keine Atteste habe.