Thema: Bund: Extrem seltene Bund 510 W OR auf Beleg fast unbekannt
EdgarR Am: 26.07.2017 13:18:45 Gelesen: 6157# 19@  
@ Max78 [#18]

Hallo Max,

das wundert mich nun allerdings kein bisschen.

Im gewerblichen, privatwirtschaftlichen Bereich sind mir, mit Ausnahme von sehr speziellen Fällen in der Kerntechnik, keine gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen von mehr als 10 Kalenderjahren bekannt. Das bezieht sich, versteht sich, auf abgeschlossene Vorgänge. Beispielsweise ein Arbeitsvertrag mit einem Mitarbeiter, der immer noch im Betrieb ist, für den "läuft" die Aufbewahrungsfrist natürlich noch nicht.

Für die öffentliche Verwaltung - zu der die Bundesdruckerei wohl rechnen dürfte - fand ich folgende Aussage: "RegR, § 19 Aufbewahrungsfrist:

3. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen worden ist, und endet mit dem Ablauf eines Kalenderjahres.
4. Die Aufbewahrungsfrist sollte nicht länger als 30 Jahre sein. Längere Fristen sind schriftlich zu begründen (vgl. Anlage 7a: Feld 10). ..."

Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit, dass Unterlagen der Bundesdruckerei über Auflagenhöhen von Postwertzeichen aus noch früherer Zeit ins Bundesarchiv gelangt sein könnten - aber ich bezweifle das sehr stark.

Fazit: die Antwort, die Du erhalten hast war mit Sicherheit ehrlich.

Phile Grüße
EdgarR
 
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