Thema: Entgeltvermerke - sammelwürdig ?
DL8AAM Am: 10.08.2017 15:06:53 Gelesen: 193043# 185@  
@ LOGO58 [#184]

Diesen Fehler macht man natürlich nicht, wenn man "Gebühr" schreibt, oder?

Oder je nach Mundart auch Jeböhr ...

Nur leider geht das ja seit der Privatisierung der Post nicht mehr. Eine "private" Institution kann per Definition keine Gebühren erheben, das darf nur der Staat. Deshalb muss die Post ja nun auch Entgelte nehmen. ;-)

Nur am Rande, das Bundesverfassungsgericht definierte das mal so schon knapp "Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken" (Zitat Wikipedia).

Thomas
 
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