Thema: **** Was tut der BPP gegen gefälschte Prüfzeichen ?
bovi11 Am: 07.09.2017 13:43:22 Gelesen: 12771# 10@  
@ drmoeller_neuss [#9]

Ich will nicht wieder auf alle einzelnen Punkte eingehen, weil wir uns im Kreis drehen.

Ein BPP-Testkäufer könnte natürlich munter auf Verdacht bestellen, und bei den Marken mit echten Prüfzeichen macht er eben von seinem Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz Gebrauch. Die falschen werden abgemahnt und zusätzlich Gewährleistungsansprüche und Schadensersatz geltend gemacht. Sympathiepunkte würde dieses Vorgehen aber nicht bringen, am wenigsten dem BPP. Du darfst auch nicht vergessen, dass viele Prüfer auch Händler sind, und "grenzwertige" Angebote lassen sich in unserer Branche nie vermeiden. Da hackt eine Krähe der anderen besser kein Auge aus.

Der BPP würde ganz sicher auch nicht die Testkäufe machen, weil er als Zeuge in eigener Sache schlecht auftreten kann. Testkäufe veranlasse ich täglich mehrere über eine eigene kleine Organisation.

In vielen Fällen fallen die typischen Kandidaten ja schon aufgrund der Fotos auf.

Und wenn Anbieter, wie Schwalbe Fehler in der Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen machen, sollte man das nicht als Beispiel nehmen, wie schlecht es doch laufen kann. Wenn ein Künstler ein Bild malt, nimmt er einen großen Topf weiße Farbe, einige kleinere Töpfe mit anderen Farben und einen ganz kleinen Topf mit schwarzer Farbe. Hier gewinne ich den Eindruck, der Maler hat nur Töpfe mit schwarzer Farbe.

Und schließlich: Aufklärung schön und gut, aber die, die die Fälschungen kaufen, wird man nie mit noch so breiter Aufklärung erreichen. Aber es werden weitere Fälschungen in Umlauf gebracht.
 
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