Thema: Stiftung Philatelie: BDPh benennt vier neue Kuratoren
drmoeller_neuss Am: 13.09.2017 09:49:40 Gelesen: 36571# 83@  
@ Richard [#79]

Nach § 8 Abs. 2 der Satzung der Stiftung Philatelie und Postgeschichte ist eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, wenn das Interesse der Stiftung es erfordert oder wenn mindestens zwei Mitglieder des Kuratoriums dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Diese Kriterien sind erfüllt, somit besteht ein Anspruch auf Einberufung der Sitzung.

Warum muss man das über den Rechtsweg und die Stiftungsaufsicht klären lassen? Ein Blick in die Satzung hätte genügt. Die ist an dieser Stelle eindeutig. Im übrigen halte ich den Schaden für vertretbar, der durch eine außerordentliche Sitzung entsteht, die nach Satzung nicht notwendig gewesen wäre. Im Zweifel lieber eine Sitzung mehr als eine zu wenig.

Ein ehrenamtlicher Vorstand eines kleinen Ortsvereines mag mit solchen Satzungsfragen überfordert sein. Die Stiftung leistet sich aber einen bezahlten Geschäftsführer, und da kann ich schon eine Gegenleistung erwarten, zum Beispiel, dass die Sitzungen und Entscheidungen satzungskonform sind.

Das Kuratorium hatte sich, so die Aufsicht in ihrem Schreiben, auf der ersten Sitzung des Jahres 2012 mit diesem Thema beschäftigt, doch stand die Erhöhung der Geschäftsführervergütung nicht auf der Tagesordnung, wurde nicht beraten und beschlossen, aber anscheinend dennoch in den letzten 6 Jahren umgesetzt.

Die Vergütung mag angemessen sein, das kann ich nicht beurteilen. Aber auch hier habe ich meine Zweifel an der Eignung des Geschäftsführers. Eine solche schlampige und dilettantische Vorgehensweise trägt unnötig zur Stimmungsmache bei, bei der Stiftung würde es sich um einen Selbstbedienungsladen handeln.

Peter Feuser hat selbst die leidliche Erfahrung machen müssen, dass die Stiftungsaufsicht ein zahnloser Tiger ist. Vielleicht ist der Weg über die Deutsche Post DHL Group erfolgreicher. Da die Deutsche Post direkt in der Stiftung vertreten ist, und auch die Zuschlagsmarken verkauft, gelten die selbst auferlegten Richtlinien für das "Compliance Management" auch für die Stiftung.

http://www.dpdhl.com/de/ueber_uns/compliance_management.html

Empfänger von Spenden von Deutsche Post DHL Group können ausschließlich gemeinnützige Organisationen sein, deren Prinzipien mit der Philosophie und den Werten von Deutsche Post DHL Group in Einklang stehen. Diese Organisationen müssen hinsichtlich der Projektumsetzung, des Finanzmanagements und der Projekteffektivität integer sein und in der Öffentlichkeit ein respektables Ansehen haben.

Ansprechpartner bei der Deutschen Post DHL Group ist die "Abteilung Corporate Citizenship, ZB Konzernkommunikation und Unternehmensverantwortung". Ich vertrete die Ansicht, dass man als Aktionär einen Anspruch auf Auskunft und Bearbeitung einer entsprechenden Eingabe hat.
 
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