Thema: Heimatsammlung Mosigkau - Kleiner Vorort von Dessau
Magdeburger Am: 30.09.2017 18:05:46 Gelesen: 173892# 140@  
Liebe Sammelfreunde,

heute stelle ich hier einen netten Erbzinsbrief ein, wo ich hoffe, noch einige Informationen zu bekommen:



Die Transkription lag mit dabei und dürfte fast richtig sein, soweit ich es gesehen habe:

Ich Annette Sophie Friederike von Glafey, als dermali-
ge Äbtissin des Adligen Fräuleins Sifts zu Mo-
sigkau, und als Lehnträgerin sämtlicher
dem Stifte gehörigen Güter für mich und
alle mir nachfolgenden Äbtissinen desselben
urkunde und bekenne ich, auf das Ableben der
zuletzt am 4ten Dezember 1837 beliehenen ver-
witweten Amtsverwalterin Sophie Louise Bau-
mert, geborene Räbel, und nach gehorsamsten
besuchen deren Sohnes, des zeitigen Amtsver-
walters Friedrich Baumert daselbst, wegen des
Stifts zu Erbzinsgut hin wiederum garnicht
und geliehen habe, reiche und leihe auch hier-
mit und in Kräfte dieses Briefes, gedachten
Amtverwalter Friedrich Baumert zu Mosig-
kau und seinen rechten Erben ein Wohnhaus,
Hof und Gartenfleck zu bewoh63 im Dorfe bele-
gen zwischen Friedrich Körting und Friedrich Rich-
ters Gehöften, welches weilend die durchlauchig-
ste Prinzessin Anne Wilhelmine zu Anhalt laut Con-
tract vom 24ten Mai 1748 an Heinrich Wiedekopf zuerst Erb-
zinsweise überlassen, hierauf aber am 18ten Februar
1752 an Gottfried Matthias von diesen wieder 1757 an
Gottfried Diener gekommen, dann von diesen an Carl
Körting laut Contract vom 30ten April 1781 zur Mitgift mit
seiner Tochter abgetreten, nach des Carl Körtings Tode
aber
aber auf dessen Ehefrau Johanne Luise Körting, geborene Diener
laut Ehestiftung vom 6ten April 1786 vererbt worden ist, von
welcher solches zuletzt die verwitwete Amtverwalterin
Sophie Louise Baumert geb. Röbel lauf Kaufbrief vom 8ten
Juli 1824 für 400 rt verkauft, und gedachten ihrem Sohne p Test vermacht hat.
Erbzinset davom dem Adligen Fräuleinstifte zu
Mosigkau jährlich Termine Ostern 3 rt 16 gg Preuss. Courant weil
mit Genehmigung der Vorbesitzerin für Zulegung eines
Stückchens des Stiftsgartens der Erbzins um 16 gg erhöhet
worden. Dieses Erbzinshaus und Zubehör nun hinführe
nützlich zu geniessen und zu gebrauchen, wie solches Erb-
zinsgüter Art, Recht und Gewohnheit ist, von männig-
lich ungehindert, jedoch daß der Erbzins jährlich zu be-
stimmter Zeit richtig abgetragen, auch den Lehnen auf
alle und jede sich begebende Fälle eine zu Recht ge-
bührende folge gethan, insbesondere aber solche Stük-
ke ohne des Adligen Fräuleinstifts zu Mosigkau Vor-
bewußt nicht verkauft, vertauscht oder sonst verän-
dert werde.
Dessen wird das Stift Mosigkau Ihr und der Ihrigen
bekenntlicher Lehnherr sein, so oft es die Noth erfor-
dert, doch dem Adligen Fräuleinstifte, Mir und je-
dem Dritten an seinen Rechten unschädlich.
Treulich und ohne Gefährde. Urkundlich mit des Stifts
Insiegel bedrückt, und von mir eigenhändig unterschrieben.
So gesehen zu Mosigkau am 3tem Februar 1854
Annette Sophie Friederike
Glaffey

Erbzinsbrief für den
Amtsverwalter Friedrich Baumert
in Mosigkau über ein
Erbzinshaus und Zubehöhr
daselbst

Auf Seite 1 ist jedoch etwas, wo ich nicht so zufrieden bin. Desweiteren gab es auch eine Liquitation zum Brief.



Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/6638
https://www.philaseiten.de/beitrag/162756