Thema: (?) (284) Fiskalmarken, Wertmarken und Gebührenmarken auf Dokumenten
HWS-NRW Am: 29.10.2017 21:36:39 Gelesen: 203618# 115@  
Hallo,

wie sich die Zeiten ändern.

Im Juni 1954 mußte man sich die Durchführung einer "Lustbarkeit" noch entsprechend bestätigen lassen:



Eine entsprechend hohe Gebühr war dafür zu entrichten. Hier dienten sechs 50-Pfennig-Werte zur Ausweisung des Betrages, bei den "Philatelisten" dann als Mehrfachfrankatur bezeichnet. Ich denke, ein toller Beleg, der mir sehr gefällt und sicher ein besonderer Beleg in meiner Sammlung sein wird.

mit Sammlergruß
Werner
 
Quelle: www.philaseiten.de
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