Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
remstal Am: 18.11.2017 09:51:23 Gelesen: 133021# 118@  
Hallo zusammen,

mich interessiert eine grundsätzliche Frage. Wie ich meine zu wissen, entscheidet beim grenzüberschreitenden Postverkehr das Absenderland, ob die Freimachung ausreichend ist. Das Empfängerland ist an diese Entscheidung gebunden. Diese Entscheidung ist auf dem Beleg anzubringen (T Stempel o.ä.) und auch der Fehlbetrag irgendwie zu beziffern. Bedeutet das, dass bei einem Fehlen des Vermerks gar kein Nachporto erhoben werden darf, auch wenn die Freimachung offensichtlich zu niedrig war ? Wie sind Belege einzuordnen, die trotz Fehlen eines Vermerks nachtaxiert worden sind ?

mfG remstal
 
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