Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Baber Am: 18.11.2017 10:02:34 Gelesen: 133031# 119@  
@ remstal [#118]

Du hast grundsätzlich recht. Das Aufgabeland setzt den Tax-Stempel und den Tax-Bruch = Fehlendes Porto/eigenes Porto eines Auslandbriefes auf den Beleg. Das Empfängerland kassiert dann die zu berechnende Nachgebühr und ist lt. Weltpostvereinsvertrag bei der Berechnung an den Tax-Bruch des Absendelandes gebunden. Die Nachgebühr wird berechnet aus dem Quotienten des Tax-Bruches multipliziert mit dem eigenen Porto eines Auslansbriefes und ev. eine Bearbeitungsgebühr. Hat das Absendeland keinen Tax-Bruch angegegeben, ist das Empfängerland nicht verpflichtet, Nachgebühr zu erheben, kann es aber, wenn nur der T-Stempel angebracht ist.

Gruß
Bernd
 
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