Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Journalist Am: 18.11.2017 11:10:41 Gelesen: 133160# 122@  
@ remstal [#118]
@ Baber [#119]
@ remstal [#120]

Hallo Anton und Bernd und an alle anderen,

wie Bernd vorhin schon richtig erklärt hat, muß heutzutage das Absendeland einen voll ausgefüllten Taxvermerk anbringen. Dabei steht beispielsweise derzeit bei Taxvermerken aus Deutschland unter dem Bruchstrich 90 - diese Zahl ist abhängig vom aktuell gültigen Porto für einen Standardbrief ins Ausland - bei Deutschland derzeit ja 90 Cent. Über dem Bruchstrich steht das fehlende Porto, wie Bernd ja auch schon geschrieben hat. Dies geschieht aber nur stichprobenartig, da eine vollautomatische Kontrolle über Maschinen nicht machbar ist (Ausnahme Niederlande und Dänemark teilweise).

Zumindest beim Eingang nach Deutschland kann ich sagen, daß ohne komplett ausgefüllten Taxvermerk kein Nachentgelt erhoben wird. Umgekehrt dürfte es bei vielen Ländern heute genauso sein. Zusätzlich kommt bei uns ja noch dazu (gilt vermutlich auch in umgekehrte Richtung - also ins Ausland) das viele Zusteller gar nicht mehr wissen, wie ein Taxvermerk zu berechnen ist.

Weiter kommt heute dazu, daß die Post oft gangfolgesortiert wird. Die Maschinen sind aber nicht in der Lage diese Blaustiftvermerke zu erkennen bzw. auszusortieren, so daß der eventuell fitte Zusteller auch hier ein Nachentgelt erheben könnte, da er die Sendung erst beim Einwerfen in den Briefkasten sieht.

Viele Grüße Jürgen
 
Quelle: www.philaseiten.de
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