Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
briefefan (RIP) Am: 18.11.2017 18:27:39 Gelesen: 132962# 127@  
@ remstal [#123]
@ Journalist [#122]

dass ohne den T Stempel mangels Wissen im Empfängerland ein Nachporto nicht erhoben werden kann. Das müsste auch schon früher so gewesen sein.

Nein, zumindest in den 1960er Jahren hatte die Deutsche Bundespost Dienstwerke, in denen in andereren Ländern gültige Gebühren für Briefe nach Deutschland standen. Diese Informationen kamen vom Weltpostverein. Mit dieser Unterlage konnte die Post Nachgebühren für eingehende Auslandssendungen berechnen und einziehen.

Damals mussten nach innerdienstlichen Vorschriften der Post ab und zu an einem Tag alle eingehenden Sendungen aus dem In- und Ausland auf die richtige Freimachung geprüft werden. Dafür war das genannte Dienstwerk dann nützlich. Diese Prüfung hatte wahrscheinlich den Sinn, dass die Postbenutzer nicht auf den Gedanken kommen sollten, portogerechte Freimachung könnten Sie sich ersparen.

Grüße von briefefan.
 
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