Thema: (?) (12) Brief mit Postzustellungsurkunde Elsass 1927
Max78 Am: 24.11.2017 22:19:34 Gelesen: 9093# 11@  
Guten Abend zusammen,

im Verkaufsforum habe ich ein allgemeines Thema zu diesen Postzustellungsaufträgen/-urkunden gefunden (und auch schon dazu geschrieben). Ich bin ein wenig verwundert, dass es im "richtigen" Forum noch keinen Platz gefunden hat. Ggf. könnte man ja überlegen, die Überschrift dieses Themas ein wenig zu verallgemeinern und im Gegenzug zukünftig solche Belege gesondert behandeln, also nicht mehr in Themen wie "Formulare der Post" oder ähnliches hineinstecken. Nur ein Gedanke, der vielleicht Gefallen findet.

Hier einmal ein Beispiel aus dem Reichsland Elsass-Lothringen, bei dem alle vorhandenen Schriftsstücke den Sinn und Zweck wie auch die Behandlung eines solchen PZA seitens der Post gut aufzeigen können. Für mein Archiv hatte ich einen Teilnachlass erworben, dessen Zustand für das Alter wirklich gut war. Das eng aufeinander liegende Papier in dickeren Aktenmappen bei gut regulierter Luftfeuchtigkeit ist bestens konserviert. Ähnlich halte ich es in meinem kleinen Privatarchiv. Für Plastik fehlt mir einfach der Sinn. ;-)

Portopflichtige Dienstsache mit PZU aus Metz nach Longeville (Kr. Metz) im Jahre 1899, verklebt ein Viererstreifen der Mi. 46 (üblicherweise sehen meine Belege mit Marke anders aus):



Die im Michel-Spezial angegebenen Porti sollte man nicht für bare Münze nehmen (zumindest das Addieren von Brief- und Behandlungsgebühr). Zusammen mit dem Inhalt wog der Brief 22 Gramm (mit PZU 26 Gramm). Longeville ist sozusagen um die Ecke und gehört zu Metz. Ich kenne mich nicht gut aus in dieser Region (Sammlergebiet), könnte mir aber bei üblichen Sendungen eine Zustellung im Ortstarif vorstellen. Die verklebten 20 Pfennig haben aber meiner Meinung nach rein gar nichts mit einem üblichen Briefporto zu tun, bei dem man noch irgendeine Behandlungsgebühr hinzurechnen muss. Es gab zu dieser Zeit eine gesonderte Gebühr für die Zustellung einer Sendung mit PZU von 20 Pf. Auch im Inhalt der Sendung wurde keine Behandlungsgebühr aufgeführt.

Nun, die schon einmal angesprochene "verlängerte Klappe" des Kuverts, die es ermöglichte, die Postzustellungsurkunde gefaltet, also nicht im Brief verschlossen, an der Sendung zu fixieren, ist auch hier gut zu sehen und die dazugehörende PZU (und deren Faltung) unterstreicht das. Der auf dem Kuvert abgeschlagene Ankunftstempel wurde auch gleich auf der PZU abgeschlagen (die Formulare sind im damals üblichen Akten- oder Kanzleiformat):



Zum Inhalt der Sendung: 1. die Beurkundung über die Zustellung durch die Post rückseitig auf Anschreiben des Gerichtsvollziehers und 2. eine dreiseitige Kostenrechnung an Rentmeister Eugen Offermann:




Es sind zwar jetzt viele Bilder, aber ich dachte, wenn schon mal alle Formulare vorhanden sind, stelle ich sie hier ein, damit sich jeder sein eigenes Bild machen kann. Für mich spielt der Katalogwert bei solchen Dingen keine Rolle, sondern eher das Verstehen, weshalb etwas in speziellerer Form genutzt wurde und warum es Sinn machte. Wie man in den vorigen Beiträgen lesen kann, haben manch' französische Departments ja auch Geschmack daran gefunden, und Gerichtsvollzieher sind ja durchaus Menschen, denen man "gebührend" Gehör schenkt. ;-)

allen ein schönes Wochenende, Max
 
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