Thema: Schweiz: Portomarken
Heinz 7 Am: 07.12.2017 00:10:26 Gelesen: 30346# 28@  
Dieses Thema ist ebenfalls schon zwischenzeitlich in der Versenkung verschwunden. Wir können es aber auch wieder beleben.



Ein Brief von Affoltern am Albis wurde 1903 gesandt nach Oerlikon. Er hätte 10 Rappen Frankierung erfordert, doch der Absender verklebte nur 8 Rappen.

Das zog eine Nachtaxierung nach sich. Diese wurde unterschiedlich angewandt. Im zweiten Verfahren 1891-1925 wurde einfach der Fehlbetrag festgestellt und nacherhoben, ohne (Straf-) Zuschlag.

Hier ist dies dargestellt:

1. durch die Kennzeichnung des geschuldeten Nachporto-Betrages in blauer Farbe "2"
2. durch die Anbringung zweier Portomarken (Zumstein Nr. 15 G (Rahmen N+K)).

Die Portomarken wurden am Ankunftsort ebenfalls abgestempelt und der Betrag von 2 Rappen vom Empfänger des Briefes kassiert.

Heinz
 
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