Thema: Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch
marc123 Am: 08.01.2018 12:48:37 Gelesen: 198429# 289@  
Eine allgemeine Frage:

Wie ist es mit der Haftung des Prüfers?

Ich habe einmal in der Prüfordnung des BPP nachgelesen.

https://www.bpp.de/de/pruefordnung.html#Haftung

9.1. Der Prüfer haftet nach Maßgabe dieser Prüfordnung und der gesetzlichen Bestimmungen für eine zum Zeitpunkt der Prüfung fachgerechte, dem Stand der philatelistischen Kenntnisse und Erfahrungen entsprechende Prüfung.

Bei den älteren hier gezeigten Attesten ist die Haftbarkeit wohl abgelaufen, aber wie ist es bei aktuelleren Attesten? Besonders die Erwähnung "Stand der philatelistischen Kenntnisse" spielt hier eine Rolle. Man könnte auch schreiben: Den aktuellen Forschungsstand berücksichtigen. Aber ist ein Prüfer auch gezwungen, diesen anzuerkennen? Was ist wenn er anderer Meinung ist? Es wäre auch hilfreich, wenn der/die Prüfer selbst hier Stellung nehmen würden und ihre Entscheidungen begründen würden.

Liebe Grüße
Marc
 
Quelle: www.philaseiten.de
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