Thema: Deutsches Reich Retourbriefe - Geschlossene Briefe nicht zulässig
wuerttemberger Am: 13.01.2018 10:22:29 Gelesen: 5618# 2@  
Ich kann Deine Fragen nicht erschöpfend beantworten, aber ich möchte mal ein paar Hinweise geben.

Briefe ins Ausland mußten während des ersten Weltkriegs offen aufgegeben werden. Dies sollte die Zensur erleichtern. Geschlossene Briefe wurden in der Regel zurückgeschickt. Es gibt aber auch Briefe ins Ausland, die von der Zensurstelle geöffnet und mit einem Verschlußzettel wieder verschlossen wurden.

Dieser Brief lief jedoch in das Reichsland Elsass-Lothringen. Sendungen dorthin wurden immer zensiert, egal woher sie kamen. Meistens handelt es sich um eine Eingangszensur, aber manchmal wurde auch schon am Aufgabeort zensiert. Geschäftsbriefe von "meiner" Zensurstelle Stuttgart waren immer geschlossen. Zurückgewiesene Sendungen habe ich noch nie gesehen.

Die Arbeitsweisen und die Vorschriften der Zensurstellen haben sich im Lauf des Krieges oft geändert und man kann meist keine pauschale Aussagen darüber machen.

Den Stempel habe ich im "Riemer, Die Postüberwachung im Deutschen Reich durch Postüberwachungsstellen 1914-1918" nach kurzer Durchsicht nicht gefunden. Er ist weder in Karlsruhe, noch in Strassburg, Colmar oder Mühlhausen verzeichnet.

Gruß

wuerttemberger
 
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