Thema: Deutsche Lokalausgaben 1945: Köln Postamt 10
Markus Pichl Am: 14.01.2018 18:05:07 Gelesen: 29953# 18@  
Hallo,

die Zettelchen aus "Köln 10" wurden damals vom „BSV Hallensia“, Halle, der sogen. Gruppe III zugeordnet:

"Briefmarken, die nur wenige Bedingungen erfüllen, um als amtliche Wertzeichen angesprochen zu werden.“



Über die damals vom „BSV Hallensia“ vorgenommene Einteilung der „Lokalausgaben“, in vier Kategorien, kann ich nur den Kopf schütteln. Was sind wenige Bedingungen, woran misst man das, wenn nicht rein nach subjektiv aufgestellten Kriterien? Entweder ist eine Briefmarke ein amtliches Postwertzeichen oder nicht. Ein dazwischen, gibt es nicht (nebenbei vermerkt, ich halte auch nichts von dem Begriff „halbamtliche Flugpostmarken“, das ist aber ein anderes Thema und die Sammelwürdigkeit solcher bestimmt anders zu werten). Entweder steht ein Gebührenzettel in Ermangelung für ein Postwertzeichen oder nicht. So ein bisschen ja, aber vielleicht doch eher nein, dass kann es nicht sein. Die damals von der Hallensia vorgenommene Einteilung ist dann somit eine willkürliche, rein subjektive und keine sich nach objektiven Merkmalen ausrichtende Einteilung.

Bei den sogen. Gebührenzetteln aus Köln 10, kann ich keinen amtlichen Charakter einer Briefmarke erkennen. Diese rein private Initiative von Postbeamten aus Köln 10 war, gemäß den zitierten Angaben aus dem Müller-Katalog, weder von der OPD genehmigt noch anerkannt und wurde sogar verboten.

Selbst wenn sich ergeben sollte, sofern die Bücher des Postamts in Archiven noch aufzufinden wären, dass damals in besagten Tagen, vom 21. bis 27.5.1946, ordnungsgemäß 700 Einschreibesendungen eingetragen wurden, aber nur noch wenige vorhanden sind, hierbei kann es sich dann gewiss nicht um die nach Braunsfeld adressierten, mit rückdatiertem Stempel versehenen Belege handeln, so mutieren diese Zettelchen nicht einfach zu einem Postwertzeichen.

Diese ungummierten, rosafarbenen Zettelchen haben den Postbetrieb auch nicht vereinfacht. Statt einfach den „Gebühr bezahlt“-Stempel auf den eingeschriebenen Poststücken abzuschlagen und den Poststempel daneben zu setzen, mußte für das Herstellen und Aufkleben dieser Zettelchen ein weitaus größerer Aufwand erbracht werden. Unter welchen Aspekten diese eingeschriebenen Sendungen den Postweg durchlaufen haben, also auch solche, die „echt aussehen“ und bei denen kein Nachweis für eine Rückdatierung der Aufgabe und Ankunftsstempel führbar ist, können wir den betreffenden Belegen nicht ansehen.

Jetzt bleibt es natürlich jedem Sammler selbst überlassen, Machwerke in jedweder Form zu Sammeln und auch einen x-beliebigen Preis für ein solches zu bewilligen. Soll heißen, es darf sich jeder ganz nach belieben selber hinter die Fichte führen – auch Prüfer. Aber in einer Katalogisierung von Postwertzeichen, haben die Zettel vom Kölner Postamt 10 ganz einfach nichts zu suchen, weil ganz augenscheinlich kein Nachweis führbar ist, dass es sich um amtliche Postwertzeichen handelt bzw. um Gebührenzettel, denen man einwandfrei einen solchen Charakter zusprechen kann. Soll heißen, Aufgabe eines Prüfers muß sein, wenn es um die Katalogisierung von amtlichen Postwertzeichen geht, die Amtlichkeit durch Dokumente belegen bzw. nachweisen zu können. Eine Katalogisierung ohne einen solchen Nachweis, sprich amtliche Dokumente, fällt in den Bereich der Spekulation.

Wer die von mir erhobenen Zweifel, an der Richtigkeit der Katalogisierung gegenbelegen kann, der möge dies bitte tun. Ist dies nicht möglich, so bitte ich darum, diese Machwerke aus der Katalogisierung von Postwertzeichen zu nehmen.

Beste Grüße
Markus
 
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