Thema: Zurück und nachgeschickt
volkimal Am: 21.01.2018 15:48:41 Gelesen: 394458# 482@  
Hallo zusammen,

in Bayern wurden unzustellbare Briefe wieder an den Absender zurückgeschickt. Für den Fall, dass ein nach außen sichtbarer Hinweis auf den Absender fehlte, wurde der Brief an eine Kommission beim jeweils zuständigen Oberpostamt weitergeleitet. Die Kommission öffnete den Brief und verschloss ihn für die Rücksendung, falls ein Absender ermittelt werden konnte, mit einer Retourenmarke. Hier drei Beispiele:





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Viele Grüße
Volkmar
 
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