Thema: Die Philastempel Datenbank - Dokumentation und Auswertung
EdgarR Am: 31.01.2018 15:38:59 Gelesen: 458528# 1006@  
Immer wieder sonntags …

… aber auch an allen anderen Tagen der Woche taucht mit nervender Häufigkeit immer wieder dieselbe Frage auf: Warum soll mein schöner Stempel von anno xxx aus dem Ort yyy eigentlich unter dem Land zzz verbucht werden? Yyy gehört doch [heute/eigentlich] nicht zu zzz sondern zu www?

Und wenn der geplagte Stempelredakteur dann auf die Regel im Philastempel-Leitfaden verweist, wo im Kapitel 4 zu „Eingabefeld Land“ folgendes steht: „Grundsätzlich ist es sinnvoll, alles, was unter deutscher Posthoheit geschehen ist, auch unter Deutschland einzuordnen. … Uns interessieren hierbei weniger die nationalen oder politischen Feinheiten, sondern die postalischen Gegebenheiten.“ Dann folgt mit tödlicher Sicherheit der Einwand: Aber sollte/kann man das nicht anders regeln? … (Seufz!)

Antwort: Ja, man kann. Jede Regel die man ersinnt/ersonnen hat kann man auch anders abfassen *.

Die Regeln, die im Philastempel-Leitfaden zusammengefasst sind stellen lebenspraktische Festlegungen dar zur Gewährleistung eines einheitlichen und sinnfälligen bzw. leicht nachzuvollziehenden Vorgehens bei der Einordnung und Beschreibung der Stempel in der Stempeldatenbank. Sie sind kein Völkerrechts-Oberseminar und schon gar kein politisches Statement in die eine oder andere Richtung. Und speziell diese Regel ist eigentlich auch gar nicht so einzigartig: ein simpler Blick in die Briefmarkenkataloge, z.B. den Michel Deutschland, genügt um festzustellen dass dort die Marken – alle Marken! – die in irgendwelchen einstigen deutschen Kolonien, Auslandspostämtern (Palästina!) oder in allerlei Kriegsläufen unter (vorübergehender …) deutscher Posthoheit ausgegeben wurden im Deutschland-Katalog auftauchen. Ohne dass mir darob großes Wehklagen zu Ohren gekommen wäre.

Dass diese Regel, so wie wörtlich niedergelegt für „Deutschland“ (bzw. „Stempel unter deutscher Posthoheit“) sinnvoll ist das zeigt sich auch daran, dass sie ohne besondere geistige Verrenkungen übertragen werden kann auf alle möglichen Gebiete der Erde mit, sagen wir mal, bewegter Vergangenheit:

- Stempel von Königgrätz von 1873? Damals K und k Monarchie, also „Österreich“.
- Stempel von Habana (alias Havanna) von 1877? Damals spanische Kolonie, also „Spanien“
- Stempel aus Fernando Poo von 1944? Damals spanische Kolonie, also „Spanien“
usw. usf.

Ich gehe davon aus, dass speziell diese Regel im Leitfaden, die offensichtlich so viele Leute zu höchst scholastischen Textauslegungen und –umdeutungen animiert im Falle einer zukünftigen Überarbeitung des Leitfadens vielleicht weniger „deutschland-zentriert“ und mehr allgemein formuliert werden wird – sie wird aber wohl kaum im Kern geändert werden. Einfach, weil sie sich so, wie sie jetzt dasteht, bei gut 200.000 Stempeln ganz vernünftig bewährt hat.

Phile Grüße
EdgarR, Stempelredakteur

*) Genau wie im Fußball: man muss bei Handspiel nicht abpfeifen und der anderen Mannschaft einen Freistoß zuerkennen. Nur hat man dann eben nicht mehr ein Fußballspiel vor sich, sondern ein Rugbyspiel…
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/3426
https://www.philaseiten.de/beitrag/171763