Thema: Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch
DL8AAM Am: 03.02.2018 16:19:45 Gelesen: 177753# 356@  
Ob etwas legal erzeugt wurde oder nicht, hat absolut nichts mit dem Prädikat "echt" zu tun. Ein von Kujau gemaltes Rembrandt-Bild ist auch echt, eben ein echter Kujau. Und das kann von Sachverständigen attestiert werden. Und auch dafür ist ein Markt da.

Auch hat eine Inverkehrsbringung nichts mit der Legalität zu tun. Illegale Importe, selbst Diebesgut, Unterschlagenes Gut oder Hehlerware wird bei der "Weitergabe", dem Verkauf an Außenstehende ist erst einmal regulär in den Verkehr gebracht. Inwieweit Gerichte dass später eventuell rückgängig machen bzw. so etwas rückabgewickelt wird, ist eine vollkommen andere Sache. Wenn es Bestand hat, ist eine ganz normale Inverkehrsbringung.

Soweit so gut.

Die "Verhaltensgrundsätze für Prüfer" innerhalb eines privates Verbandes gelten erst einmal nur zwischen dem Prüfer (Mitglied) und dem (seinem) Verband (Verein), das ist nur eine Art von Satzung. Sie hat erst einmal (...) keine direkte, unmittelbare Außenwirkung gegenüber Dritten (Kunden), es sei denn diese vereinsinterne Satzung ist/wird irgendwie Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und seinem Vertragspartner (Prüfer). Wenn nicht hat der Kunde erst einmal auch keinen Anspruch auf dessen Anwendung ihm gegenüber. Juristisch sollte so ein Attest wohl von den Außenstehenden (Nichtmitgliedern/Kunden) auch erst einmal nicht direkt angreifbar sein, solange das was bescheinigt wird (zur Zeit) "richtig" (...) ist, bzw. keine irgendwie geartete Vorsätzlichkeit (oder auch Täuschung gegenüber dem Auftraggeber/Kunden) vorliegt. Intern kann der Verband, aus Satzungsrecht, natürlich gegenüber seinen Mitgliedern tätig werden.

Bei amtlich bestellten "Gutachtern" (Sachverständigen etc.) sieht das natürlich etwas anders aus.

Gruß
Thomas
 
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