Hallo zusammen,
der Nachweis eines ab 1.7.2014 möglichen Wertbriefes kann nur mit Beleg und passendem Einschreibenachweis anhand der Sendungsnummer erfolgen, da es u.a. nicht erlaubt ist, den Briefumschlag äußerlich erkennbar als Wertbrief kenntlich zu machen.
Mir liegen einige Belege vor, die netterweise vom Prüfbüro Schlegel der Rücksendung von Prüfsendungen beigefügt wurden.
Gruß
Guntram