Satzung des BDPh
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(3) Die Vereine der Mitgliedsverbände können ihrer Vereinsbezeichnung den Zusatz „im (Verband...) des Bundes Deutscher Philatelisten e.V.“ beifügen.Die Verbände können den Zusatz „im Bund Deutscher Philatelisten e.V.“ verwenden.
Beispiel:
https://www.bsv-hh.de/index.php?id=34