Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
filunski Am: 28.02.2018 23:26:59 Gelesen: 157475# 411@  
Klärung des Begriffs "gemeinnützig"

Nur um Missverständnissen vorzubeugen, bzw. solche auszuräumen. Viele Leute verwechseln den Begriff e.V. (= eingetragener Verein) mit "gemeinnütziger Verein" oder setzen diesen ihm gleich. Das sind aber "zwei paar Schuhe". ;-)

Die Bezeichnung "gemeinnützig" erhält ein Verein nur, wenn er nach seiner Satzung auch gemeinnützige Zwecke verfolgt (weil er z.B. der Volksbildung durch Förderung der Philatelie dient etc.) und dies auch vom zuständigen Finanzamt bestätigt/anerkannt wird und somit dieser e.V. nicht zu Steuerabgaben veranlagt wird. Dies muss normalerweise alle drei Jahre vom Finanzamt geprüft und bestätigt werden. Spenden an solch einen "gemeinnützigen" e.V. können vom Spender bei der Steuererklärung eingereicht werden und müssen (wenn formgerecht) vom Finanzamt anerkannt werden.

Ortsvereine und auch ArGen sind normalerweise nicht gemeinnützig. Sehr wohl sind dies aber die LV und auch der BDPh selbst.

Beste Grüße,
Peter
 
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