Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
WPhV Stuttgart Am: 01.03.2018 07:39:12 Gelesen: 156954# 412@  
FakeNews #7:

[..] Die vorhandenen BDPh-Ausweise müssen zurückgegeben werden. [..]

Auch bei dieser FakeNews wird bei einem möglichen LV-Exit ein enormer Aufwand für den LV Südwest suggeriert, weil angeblich alle vorhandenen BDPh-Ausweise in originaler physikalischer Form an den BDPh zurückgeben werden müssen. Abgesehen davon, ob der LV Südwest dazu überhaupt rechtlich verpflichtet ist bzw. ein solcher Fall in irgendwelchen Vereinbarungen explizit geregelt ist (Tipp: Man kann bis zum 07.04.2018 eine solche Vereinbarung ggf. nachholen!), weiß jeder, der über eine Krankenversichertenkarte, EC-Karte usw. verfügt, dass diese bei Ablauf der Gültigkeit behalten und ggf. eigeninitiativ vernichtet werden kann.

Im Fall des BDPh-Ausweises, der eine unbefristete Gültigkeit hat, werden durch BDPh-Beschluss gegebenenfalls alle BDPh-Ausweise mit der LV Südwest -Kennung "09" ungültig. Natürlich kann es nach Ungültigkeitsbeschluss mißbräuchliche Verwendungen von "09-LV Südwest-BDPh-Ausweisen" geben (z.B. Schnorren von Rabatt bei Tauschtagen), aber der Schaden ist eher abstrakter bzw. humoristischer Art.
 
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