Thema: APHV: Welche Prüfer dürfen Mitglied werden ?
Markus Pichl Am: 03.03.2018 10:34:26 Gelesen: 4655# 2@  
Hallo Richard,

die von Dir vorgetragene Betrachtungsweise ist nicht vollständig.

Der APHV ist ein Postwertzeichenhändlerverband und kein Prüferverband, auch wenn Prüfer Mitglied im APHV werden können.

Nach Satzung kann Mitglied werden:

§ 1.1 Einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft kann jede natürliche oder juristische, in- oder ausländische Person stellen, deren selbstständige gewerbliche Tätigkeit sich zumindest in erheblichem Umfang auf den Handel mit Briefmarken und entsprechenden Bedarfsartikeln erstreckt oder die in sonstiger Weise selbstständig im philatelistischen Bereich tätig ist. Juristische Personen müssen bei Antragstellung einen Vertreter namentlich benennen, der die aufzunehmende juristische Person gegenüber dem APHV vertritt.

Die Betonung liegt m.E. dabei auf: "deren selbstständige gewerbliche Tätigkeit sich zumindest in erheblichem Umfang"

Soll nach meinem Verständnis bedeuten, dass ein hauptberuflicher Architekt, der in einer Nebenzeit von seinem Hauptberuf einer freiberuflichen, mit Gewerbeschein verbundenen Prüfertätigkeit nachgeht, keine Chance auf Aufnahme hat. Hingegen wird ein solcher gute Chancen haben im Berufsverband für Architekten unterzukommen.

Ist denn unter den VPEX-Mitgliedern ein Prüfer dabei, der zumindest in erheblichem Umfang philatelistischer selbstständiger gewerblicher Tätigkeit nachgeht?

Beste Grüße
Markus
 
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