Thema: APHV: Welche Prüfer dürfen Mitglied werden ?
Markus Pichl Am: 03.03.2018 14:29:08 Gelesen: 4570# 4@  
@ drmoeller_neuss [#3]

Nun gibt es einige Prüfer, deren selbstständige gewerbliche Tätigkeit sich zumindest in erheblichem Umfang auf den Handel mit Briefmarken erstreckt, während die Prüfertätigkeit untergeordnet ist.

Diese APHV-Mitglieder, welche untergeordnet einer Prüfertätigkeit nachgehen, sind ja auch nicht alleine wegen ihrer Tätigkeit als Prüfer sondern hauptsächlich wegen ihrer Tätigkeit als Händler und/oder Auktionator im APHV. Auch kann nicht jeder BPP-Prüfer Mitglied im APHV werden, diese sind dann, wenn die Voraussetzungen für eine APHV-Mitgliedschaft nicht gegeben ist, im BDPh Mitglied (das trifft auf die Mehrzahl der BPP-Prüfer zu). Siehe APHV-Mitgliederliste, ich habe jetzt nicht ganz genau abgezählt und abgeglichen, aber gefühlt sind es 20 BPP-Prüfer (oder knapp darüber), die von gut 100 BPP-Prüfern im APHV Mitglied sind.

Durchaus gibt es aber auch APHV-satzungskonform BPP-Prüfer im APHV, deren übergeordnete selbstständige philatelistische Tätigkeit vermutlich das Prüfen von Briefmarken ist, nach meiner Einschätzung könnte dies z.B. auf Herrn Jäschke-Lantelme zutreffen.

Prominenteste Beispiele, für gleichzeitige Mitgliedschaft im APHV und einem Prüferverband, dürften z.B. sein:

Auf BPP-Seite:

Herr Christian E. Geigle, der als Händler in den APHV eintrat (gemäß seiner Mitgliedsnummer ist er wohl geringfügig später als ich in den APHV eingetreten, ich selbst bin seit 1993 Mitglied) und erst einige Jahre später in 2002 zum BPP-Prüfer wurde.

Und bisher einziges Beispiel auf VP-Seite ist:

Herr Dr. Reinhard Fischer, Auktionator und Händler (glaube, er ist schon etwas länger als ich im APHV, weiß es aber jetzt nicht ganz genau) und erst im Jahre 2016 vom VP zum Prüfer ernannt wurde.

kann ein unbescholtener Händler ausgeschlossen werden, wenn er eine Prüftätigkeit im VP aufnimmt?

Dies ist rein theoretisch denkbar, wenn die Mitgliederversammlung gegen eine gleichzeitige Mitgliedschaft stimmt. Dies ist aber bisher noch nicht geschehen, siehe Beispiel Dr. Reinhard Fischer.

Der Paragraph 3) 1.8 der Satzung stellt sich seit der Mitgliederversammlung 2017 wie nachstehend dar:

1.8 Der APHV ist Schirmherr des Bund Philatelistischer Prüfer e.V. – BPP -. Briefmarkenprüfer, die Mitglied im APHV sind oder werden wollen, müssen
daher ihrerseits Mitglied im BPP sein. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im APHV und einem deutschen Konkurrenzverband zum BPP bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.


So, ich bin jetzt einmal die VPEX-Prüferliste durchgegangen. Die dortigen Mitglieder habe ich nicht so sehr im Blick. Darunter befindet sich ein APHV-Mitglied, der Briefmarkenhändler "Dipl.Ing. Ragnar-M. Finn, M.Sc., MA", welcher auf Anfrage Kanada MiNr. 10 bis 157 prüft. Der VPEX hat, wenn ich es dem Impressum der VPEX-Webseite richtig entnehme, seinen Sitz in Österreich. Somit fällt Herr Finn nicht unter die in § 1.8 getroffene Regelung. Es ist auch satzungskonform, wenn ein APHV-Mitglied als verbandsunabhängiger Prüfer Expertisen ausstellt. Dies nebenbei erwähnt.

Als APHV-Mitglied kannst Du natürlich den Antrag stellen, dass der Paragraph 1.8 in der Satzung gestrichen wird.

Ob es für einen solchen Antrag eine Mehrheit im APHV gibt, ist schwer einzuschätzen. Die Verbindung zwischen APHV und BPP ist geschichtlich gewachsen, bzw. der BPP ist durch APHV und den BDPh zum Leben erweckt worden. Aber selbst wenn die kleine Hürde, die für VP-Prüfer besteht, wegfallen würde, bliebe es bezüglich der Aufnahmekriterien dennoch bei den in § 3) 1.1 getroffenen Regelungen - welche ich als sinnvoll erachte. Bewerber, bei denen Zweifel bestehen, dass sie zumindest in erheblichem Umfang philatelistischer selbstständiger gewerblicher Tätigkeit nachgehen, bleiben außen vor. Es muß ganz einfach erkennbar sein, dass hierüber keine Zweifel bestehen, selbst wenn die Prüfungen und das damit verbundene philatelistische Fachwissen desjenigen, der sich bewirbt, tadelfrei sind bzw. ist.

Beste Grüße
Markus
 
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